Sicherheitsmaßnahmen bei Laser-Shows
Es ist klar, dass Laserstrahlen gefährlich sein können, das wissen wir bei SL Laser am besten. Schließlich stellen wir schon seit den achtziger Jahren solche Geräte her und weisen für jeden unserer Laserprojektoren die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und der zulässigen Grenzwerte nach. Bei den großen Lasershows sollte das eigentlich nicht anders sein. Die Sicherheit für das Bedienpersonal wie für die Zuschauer ist das Wichtigste bei so einer Show. Das bezieht sich einmal auf die Geräte selbst, die eingesetzt werden.
Bei in Deutschland produzierten Anlagen kann man eigentlich davon ausgehen, dass die technischen Sicherheitsanforderungen geprüft und eingehalten werden. Das betrifft z.B. die jederzeit zu ermöglichende Sicherheitsabschaltung und natürlich die Funktionstüchtigkeit aller Dioden und Linsen. Jedoch finden sich gerade in der Größenordnung der Anlagen für die Lasershows viele internationale und darunter vor allem ostasiatische Produkte, die oft sehr preiswert sind, aber die sorgfältig geprüft werden sollten. Die Konformitätserklärung kann auch unberechtigt aufgedruckt worden sein, wenn es ganz schlecht läuft.
Herausforderungen für Veranstalter, Behörden und Versicherungen
Zur Steuerung der faszinierenden Laser-Spektakel werden heute Hochleistungscomputer verwendet, an die ebenfalls hohe Anforderungen in Bezug auf die Funktionsfähigkeit und die Ausfallsicherheit gestellt werden müssen. Da man es bei den Lasershows meist mit Lasern der Klassen 3B oder 4 zu tun hat, gehen die Behörden bei ihrer Sicherheitsanalyse von einem sogenannten Performance-Level D aus. Das ist eine recht hohe Stufe, die verlangt, dass alle sicherheitsrelevanten Systeme wie auch Soft- und Hardware teure Zertifizierungen durchlaufen müssen, bevor sie zu solch einem Einsatz zugelassen werden.
Das bezieht sich ebenfalls auf die Personen, die das System bedienen. Sie müssen regelmäßige Unterweisungen erhalten haben und genau wie der Veranstalter diese Fähigkeiten bzw. Ausbildungen jederzeit nachweisen können. Der Veranstalter der Lasershow trägt die rechtliche Verantwortung. Ein Verstoß gegen die umfangreiche Beschreibung der Expositionsgrenzwerte und Sicherheitsmaßnahmen in der technischen Regel Optischer Strahlenschutz Laser (TROS-Laser) und der optischen Strahlenschutzverordnung gilt als Straftat.
Die behördlichen Hürden für so eine Veranstaltung sollten also recht hoch sein, werden aber in allen Bundesländern und vielen Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Der Aufbau einer Lasershow-Anlage gilt nach der Ortsveränderung wie eine erstmalige Inbetriebnahme und ist also zumindest anzeigepflichtig. Zuständig dafür ist neben der Berufsgenossenschaft die jeweilige für den Arbeitsschutz zuständige Behörde am Veranstaltungsort. Doch hier treffen die Veranstalter nahezu überall auf unterschiedliche Vorgehensweisen.
Während die einen eine formelle Anmeldung und den Nachweis der Gültigkeit aller Prüfdokumente verlangen, bitte andere darum, von weiteren Anzeige-Vorgängen abzusehen. Jedoch gibt es ja zur Sicherheit noch eine weitere wichtige Instanz in Deutschland. Das Versicherungsunternehmen, das für die Haftpflicht zuständig ist, will sehr genau wissen, wie gut die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.